Wer sollte Ihrer Meinung nach nach dem Übergang des Arbeitgebers für die Arbeitsunfallversicherung der verletzten Arbeitnehmer in der ursprünglichen Einheit zuständig sein?
Wer sollte Ihrer Meinung nach nach dem Übergang des Arbeitgebers für die Arbeitsunfallversicherung der verletzten Arbeitnehmer in der ursprünglichen Einheit zuständig sein?
Diese Frage sollte zeitgebunden sein. Wirtschaft und Industrie gehen der Übertragung voraus. Sie sollte von der ursprünglichen Organisation getragen werden. Industrielle und kommerzielle Verletzungen nach dem Transfer. Sie sollten von der derzeitigen Einheit getragen werden. Aber ein anderer Punkt ist. Der Abschluss einer Arbeitsunfallversicherung. Alle Verfahren sollten von der Versicherungsgesellschaft befolgt werden. Es sollte also von der Versicherungsgesellschaft getragen werden.
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